Mittwoch, 5. Mai 2021

VN-Gastkommentar vom 17.05.2011 von Bundesrat Jürgen Weiss

Bundesrat Jürgen Weiss
    Gutes Gewissen?

    Dass der Betreiber der umstrittenen Baumaßnahmen am Rohrspitz die              von der Landesregierung festgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung in Wien bekämpfen will, ist kein Zeichen eines guten Gewissens. Wenn das Vorhaben tatsächlich so umweltverträglich ist wie behauptet, müsste man sich vor einer solchen Prüfung nicht fürchten. Sie sollte im Gegenteil sogar im Interesse des Betreibers liegen, weil damit weitere Ungewissheiten vermieden werden können. 


Dass die Hafenanlage und das Restaurant in die Jahre gekommen sind und eine Verbesserung der Situation geboten ist, liegt auf der Hand. Das gälte allerdings auch für die verschämt als Dauercampingplatz bezeichnete Wohnwagensiedlung. Sie ist wesentlich landschaftsfremder als der Hafen, der teilweise in einer Tiefgarage für Boote versteckt werden soll, und könnte eine bessere Gestaltung durchaus vertragen. Ein besonders kritischer Punkt ist wohl die Absicht, am Rohrspitz ein 24-Betten-Hotel bauen zu wollen. Ob so etwas wirtschaftlich ist, muss der Betreiber selbst wissen. Für die Öffentlichkeit bedeutsam ist allerdings die Frage, welche Folgen die Unwirtschaftlichkeit hätte: Die Stilllegung des Hotels oder letztlich doch einmal die Notwendigkeit einer Vergrößerung zum Schutz der vorgenommenen Investitionen?

In früheren Zeiten war das Rheindelta allerdings schon wesentlich größeren Gefahren ausgesetzt. Erst 1979 hat sich die Bodenseekonferenz endgültig von dem seit Jahrzehnten verfolgten Vorhaben verabschiedet, den Rhein von Basel bis in den Bodensee für den Güterverkehr nutzbar zu machen. Das damit verbundene Hafenprojekt hätte aus dem Rheindelta einen Güterumschlagplatz mit eigenem Bahnhof und angeschlossener Industriezone gemacht. Nach den damaligen Plänen wären dafür 170 Hektar benötigt worden. 
Gleichzeitig gab es in den Sechzigerjahren ernsthafte Pläne, im Rheindelta einen Flughafen zu bauen, für den vom Land sogar eine eigene - erst 1982 wieder aufgelöste - Flughafen-Studiengesellschaft gegründet und vom Verkehrsministerium bereits ein Behördernverfahren durchgeführt wurde. 

Wegen des Widerstandes der Gemeinden und der zunehmenden Sensibilität für die Umwelt wurden diese Pläne damals fallen gelassen, und aus dem Rheindelta wurde ein Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Mit viel Mühe ist es schließlich gelungen, die Bewirtschaftungsinteressen der Grundbesitzer, die Freizeitnutzung für die Bevölkerung und den Naturschutz miteinander zu versöhnen. Dass die EU beim Schutz von Natura-2000-Gebieten nicht mit sich spaßen lässt, ist auch in Vorarlberg bekannt geworden. Daher war es eine kluge Entscheidung des Landes, eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung als notwendig anzusehen. Es ist zu hoffen, dass bei diesem umstrittenen Vorhaben im Interesse des Landschaftsschutzes noch weitere dieser Art folgen werden.

Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun

 Stellungnahme zum Abstimmungsergebnis des Raumplanungsbeirat

Die „Plattform unser Rohrspitz“ kann die Empfehlung des Raumplanungsbeirats an die Landesregierung absolut nicht nachvollziehen und wird sofort weitere Schritte unternehmen, die auch bis zu den obersten Gerichten gehen können.
Die Plattform-Mitglieder haben bereits am 17.5.2010 mit Schreiben an alle Regierungsmitglieder ausführlich mit Zitaten von entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsstellen dargelegt, warum die Flächenwidmungsänderung am Rohrspitz nicht bewilligt werden darf. Trotz Urgenz am 19.8. erfolgte keine detaillierte Beantwortung.
Auch ein vorgeschlagener „Runder Tisch“ mit Landesregierung, Beamtenschaft, NGOs usw. , um die Fragen der Raumplanung zu erörtern, wurde bisher nicht einberufen.

Daher verlangen die Mitglieder der „Plattform unser Rohrspitz“ jetzt, die vorgelegten Rechtsfragen durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen, wie zB die Volksanwaltschaft.
Es darf nicht sein, dass dieselben Personen, die 3 Jahre lang mit den Projektbetreibern zusammengearbeitet haben, um einen Kompromiss zu finden, auch mit der Prüfung beauftragt werden, ob alles rechtens sei. Wo bleibt der oft beschworene gesetzeskonforme Kontrollmechanismus?

Die „Plattform unser Rohrspitz“ sieht sich als Sprachrohr von über 5300 UnterstützerInnen, 9 Naturschutzvereinen und zahlreichen besorgten, enttäuschten und zornigen BürgerInnen, die sich nicht öffentlich äußern wollen oder können.

Im Namen der “Plattform unser Rohrspitz“:

Hildegard Breiner
Ferdinand Lerbscher
Helmut Kaufmann

Ständiger Ausbau am Rohrspitz: Salzmanns Salami-Taktik


Vergleich 1950 - 2006 Vergleich 1950 - 2006


1957 beschloss die Vorarlberger Landesregierung, keine weitere Ausnahmegenehmigungen für Bauten im Naturschutzgebiet Rheindelta mehr auszustellen. Dennoch wurden der Familie Salzmann in den letzten 30 Jahren mehr als 80 Bauanträgeinmitten des gut 70 Jahre alten Naturschutzgebiet genehmigt.

Salzmann erweitert Hafen am Rohrspitz ohne Genehmigung

 Hafenerweiterung 2014 Hafenerweiterung 2014

Auch die Sanierung einer Larsenwand sollte am 30.06.2014 im Zuge der Bauverhandlungen besprochen werden. Man staunte nicht schlecht, als man vorort feststellte, dass Herr Salzmann diese Maßnahme bereits eigenmächtig und ohne Genehmigung getätigt hatte - und dabei die Wand auch noch einfach um 15 m weiter nach Norden versetzte, um den Hafen um weitere 5 Bootsplätze zu vergrößern.

Läßt die BH sich das gefallen, nur um den Ausbau diesmal durchziehen zu können?

Der nächste Ausbauplan am Rohrspitz 2014


Neubau Bildmontage 2014 Neubau Bildmontage 2014

Nachdem das 
Ausbauvorhaben von 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war, 
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung. 

>> BH-Kundmachung zum Antrag

Um einen Eindruck von deren Auswirkungen zu bekommen, haben wir eine Ansicht erstellt, deren Größenverhältnisse die Darstellung des Bauvorhabens in der Natur im Rahmen der Verhandlung am 30.06.2014 wiedergeben. 

>> bautechnischen Unterlagen

Die im Bestand sichtbaren Bäume müssten entfernt werden, um einer Tiefgarage Platz zu machen, die deutlich größer als das oberirdische Gebäude ist.
Offensichtlich ist das neue Gebäude wesentlich größer als der bestehende “Kiosk”,inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes(!), mit 3 Wohnungen im Obergeschoss, während das alte Restaurant incl. Wohnungen und Büros bestehen bliebe.
Die oberirdischen Parkplätze würden bis auf einen schmalen Streifen am äußersten westlichen Ende der Anlagen in Campingflächen umgewandelt. Das bedeutet eine Vergrößerung des Camping um 2650 m².

Diese Anlage steht mitten im wertvollsten Naturschutzgebiet und ist im ganzen Rheindelta das einzige Wohngebäude direkt am See. Hier strengere Maßstäbe anzulegen als woanders, ist keine Schikane, sondern ergibt sich eben aus dieser einzigartigen Situation.

Neubau

Länge 35,20 m (+ 22m im Vergleich zum Kiosk)
Breite 13,80 m (+0,7m im Vergleich zum Kiosk)
Höhe (gemessen ab Oberkante Asphalt Südost, Keller und Parkgarage bleiben also unberücksichtigt): 10,25 m (etwa 200% der Kiosk-Höhe)

Untergeschoss: Technik und Lagerräume für den Gastbetrieb
Erdgeschoss: 27 Dusch-WC Kabinen, WC-Anlagen, getrennt für Damen und Herren, ein Abwasch/Wäscheraum, sowie zusätzliche WC-Anlagen für Damen und Herren getrennt und ein Lagerraum für die Küche mit Kühlzellen
1. Obergeschoss:SB-Restaurant* mit einer Fläche von 240 m² mit ca 32 Sitzplätzen im Innenbereich und einer Terrasse mit ca 128 Sitzplätzen im Außenbereich, Bar/Kiosk mit einer Fläche von ca 46 m² und 21 Sitzplätzen im Innenbereich sowie ca 48 Sitzplätzen im Außenbereich, 
Rezeption mit einer Fläche von 23,72 m², Büroräumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von 78,38 m² (inkl WC Raum) und weiters WC-Räumlichkeiten für die Gastronomie, getrennt für Damen und Herren, sowie eine Küche mit einer Fläche von 58,06 m²
2. Obergeschoss: zwei Wohnungen (Nutzfläche 116,02m² und 83,65m²) sowie weitere Büroräumlichkeiten (mit Terassen!) mit einer Fläche von 59,62 m² 
Die Wohnung auf der Südostseite mit einer Größe von insgesamt 116,02 m² ist für die Eigentümerfamilie als Privatwohnung vorgesehen – unseres Wissen die einzige Privatwohnung im Naturschutzgebiet am Bodensee
die Wohnung auf der Westseite mit einer Nutzfläche von 83,65 m² wird als Dienstwohnung (Camping-, Hafenwart etc) verwendet. Auch diese Dienstwohnungen sind schwer zu rechtfertigen. Wieso kann der Hafenwart nicht wie jeder andere zur Arbeit fahren und wieder Heim? Oder: wieso darf nur er bleiben? In der Hafen- und Campinganlage Salzmann sind aktuell im Winterhalbjahr 16 und im Sommer 44 Personen beschäftigt.
Die "Büros" sind wie Wohnungen ausgestattet - incl. Terassen. Der Architekt hat sich wohl beim Gespräch vorort sogar verplappert und selbst von Wohnungen gesprochen. 
Offenbar ist also doch ein kleiner Hotelbetrieb oder zumindest die Unterbringung auserwählter VIPs vorgesehen.

*Die Betriebszeiten des neuen SB-Restaurants bzw des neuen Kiosk sind täglich von 08:00 Uhr bis längstens 01:00 Uhr. (ACHTUNG! > siehe GEWERBERECHT)

PKW-Tiefgarage und Außenstellplätze

eingeschossige Tiefgarage mit fünf Abschnitten und mit insgesamt 166 PKW- Stellplätzen
Oberirdisch wäre ein Teil der Tiefgarage, im Wesentlichen die Einhausung des Ein- und Ausfahrtsbereiches erkennbar sein.
Neben der in Nord-Südrichtung verlaufenden überdachten zweispurigen Ein- und Ausfahrtsrampe ist - baulich getrennt - ein überdachter Müll-Lagerbereich mit ca 116 m² sowie ein dreiseitig umschlossener Fahrradraum mit einer Größe von 48,43 m² geplant.
Im nordwestlichen Bereich der Tiefgarage würde ein Lagerraum mit einer Größe von 129,32 m⊃ und ein Technikraum mit einer Größe von 72,93 m² eingerichtet.
Die Tiefgarage wäre über insgesamt vier Stiegenauf- bzw -abgänge zugänglich.
Neben den 166 PKW-Einstellplätzen in der Tiefgarage sollen im Bereich des dzt bestehenden Parkplatzes südlich des Restaurantgebäudes 19 PKW-Parkplätze für Bedienstete, 3 Behinderten-Parkplätze und 2 Reisebusparkplätze eingerichtet werden.
auf GST-NR 474/1 GB Fußach bleiben 71 Stellplätze
Nördlich des bestehenden Restaurants und des Neubaus würden im Bereich des Polderdammes ca 130 Fahrradabstellplätze eingerichtet.

Campingplatz

133 Dauerstellplätze (Dauercamping ist lt. Camping-VO, die u.a. Verkehrstaugliche Vehikel vorsieht, illegal
und 36 Tagescampingplätzen, befindlich auf den GST-NRn 469, 470, 473, 475/3 und 1747/1. 
Das entspricht einer Vergrößerung um 2.650 m². Eine entsprechende Umwidmung durch die Gemeinde Fußach erfolgte bereits 2012.

Wohin mit dem Tiefgaragen-Aushub vom Rohrspitz?

 Bei der Erstellung der geplanten Tiefgarage würden ca. 21.000 Kubikmeter Aushub anfallen. Aber wohin damit? 


Am kostenintensivsten für alle Beteiligten wäre der Abtransport durchs Naturschutzgebiet. Deshalb schlägt die Salzmann GmbH und ihr Architekt Jürgen Hagspiel folgende Alternativen vor: 

Hier der Originaltext

1.) Aufschüttung mehrerer kleiner Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne. Im Gegenzug dafür will Günther Salzmann die Bewilligung von weiteren 30 Campingplätzen.

2.) seeseitige Verbreiterung des Polderdamms im Nahebereich des Restaurants auf eine Breite von ca. 15m.

3.) "Verklappung" des Materials im Bodensee.

Baubewilligungen am Rohrspitz: Amtsmissbrauch durch die BH Bregenz

 Das im Auftrag der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der BH Bregenz von Dr. Bieringer erstellte Gegengutachten stellt die billigen Tricks der Behörden bloß und zeigt massive Verfahrensfehler auf.

hier das gesamte Gegengutachten zum Download als pdf

Einige Zitate aus dem Gegengutachten:

öffentliches Interesse

„Das öffentliche Interesse am Schutz des Gebiets ist bereits durch die Ausweisung als Schutzgebiet nach der FFH- und der VS-Richtlinie hinreichend dokumentiert.“ (S. 21)

„Die Tatsache alleine, dass andere öffentliche Interessen vorliegen, bedeutet noch nicht, dass diese das öffentliche Interesse am Naturschutz überwiegen.“ (S. 14)

 Verschlechterungsverbot

„Tatsächlich ist es seit dem EU-Beitritt (1995) zu einer Verschlechterung des Gebietes gekommen, die insgesamt zweifellos das Maß einer erheblichen Beeinträchtigung überschreitet. „ (S. 17)

 „Aufgrund der bestehenden erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets ist jede weitere Beeinträchtigung automatisch kumulativ erheblich.“ (S. 18)

Amtsmissbrauch

„Ein Teil der nachweislich erfolgten Beeinträchtigung (d) resultiert also aus rechtswidrigen Bewilligungen durch die zuständigen Behörden vor Ausweisung des Natura 2000-Gebiets. Ein anderer Teil resultiert aus der Tatsache, dass das Land Vorarlberg seine Verpflichtungen aus Art 6 Abs 2 der FFH-Richtlinie offenbar nicht erfüllt und Nutzungen, denen nicht die Eigenschaft von Plänen oder Projekten zukommt, nicht gesteuert hat.“ (S. 17)

 „Da die Naturschutzbehörden ihren Verpflichtungen aus der VS- und der FFH-Richtlinie nicht nachgekommen sind, sondern im Gegenteil eine erhebliche Verschlechterung des Gebiets zugelassen und keine geeigneten Gegenmaßnahmen gesetzt haben, besteht bis zum Erreichen wenigstens der Bestandszahlen bzw. Erhaltungszustände des Jahres 1995 kein Spielraum für weitere touristische oder sonstige das Gebiet beeinträchtigende Vorhaben.„ (S. 18)

„Die Feststellung der Behörde, dass es sich bei der Bauphase um die ökologisch gesehen vergleichsweise unsensiblere Jahreszeit handle, ist unrichtig. […] Während […] die Monate Juni bis August keineswegs die ökologisch sensibelste Zeit umfassen, handelt es sich zweifellos um die touristisch lukrativste Phase. Der Bauzeitplan folgt somit erkennbar nicht ökologischen, sondern wirtschaftlichen Erwägungen. „(S. 19 ff)

„Die Lenkung und Konzentration der Besucher in einem Schutzgebiet ist […] eine hoheitliche Aufgabe, die nicht auf einen Gewerbebetrieb abgewälzt werden kann.„ (S. 23)

„Sollte aufgrund der derzeitige Ausgestaltung des Parkplatzes ein relevantes Risiko von wassergefährdenden Unfällen durch Treibstoff- und Schmierölaustritte im Freien bestehen, wie die Behörde unterstellt, so sollten umgehend und unabhängig vom gegenständlichen Verfahren entsprechende Vorkehrungen veranlasst werden. Erforderlichenfalls muss die weitere Benützung des Parkplatzes untersagt werden. „ (S. 24)