Freitag, 22. Juli 2016

Dauerhafte Verschlechterung durch Salzmann GmbH.

Wenn die BH Bregenz endlich ihrer Pflicht nachkäme, die Erhebung der kumulativen Wirkung aller gerade-noch-Genehmigungen am Rohrspitz vorzunehmen, wäre jede weitere betriebliche Ausdehnung hinfällig.


Denn der Naturschutzamtssachverständige der BH Bregenz, Hellfried Niederl hält in einer Stellungnahme aus dem April 2015 fest dass "störungs- empfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden.“

Es liegen also bereits dauerhafte Verschlechterungen am Rohrspitz vor! Und die sind in einem Natura 2000 Gebiet VERBOTEN.






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