Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

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