Die BH-Bregenz behauptet in ihrem „positiven“ Bescheid, der Neubau am Rohrspitz führe zu “bedeutenden und langfristigen Verbesserungen für Natur und Landschaft“. (Begründung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung der BH Bregenz vom 30.06. 2016, Seite 16)
Diese "Verbesserungen" sind ein rechtliches Konstrukt ohne jede sachliche Grundlage
In sämtlichen Stellungnahmen und Gutachten zum Naturschutz kommt das Wort „Verbesserung“ nur zweimal vor; und zwar in den Texten des BH-Amtssachverständigen Hellfried Niederl:
Die Rede ist (1) von der Entfernung von Stahlcontainern (die ursprünglich illegal aufgestellt und später von der BH nachgenehmigt wurden) und (2) der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“.
Im Fall der LEDs verschweigt derselbe Amtssachverständige außerdem, dass der erhöhte Lichteintrag der großen seeseitigen Fassade des Neubaus auch bei "insektenfreundlichen LEDs" eine Verschlechterung für das Naturschutzgebiet bedeutet.
Ansonsten sieht der Naturschutz den Bauantrag durchwegs kritisch
"Die praktisch nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen in der Bauphase betreffen vor allem Durchzügler bzw Überwinterer aus der Vogelwelt […], wobei störungsempfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden." (Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz der BH Bregenz vom 09.04.2015, S. 6)
"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen." (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 8)
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