Freitag, 22. Juli 2016

Verbesserungen? Ja WO DENN?

Die BH-Bregenz behauptet in ihrem „positiven“ Bescheid, der Neubau am Rohrspitz führe zu “bedeutenden und langfristigen Verbesserungen für Natur und Landschaft“. (Begründung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung der BH Bregenz vom 30.06. 2016, Seite 16)

Diese "Verbesserungen" sind ein rechtliches Konstrukt ohne jede sachliche Grundlage

In sämtlichen Stellungnahmen und Gutachten zum Naturschutz kommt das Wort „Verbesserung“ nur zweimal vor; und zwar in den Texten des BH-Amtssachverständigen Hellfried Niederl:
Die Rede ist (1) von der Entfernung von Stahlcontainern (die ursprünglich illegal aufgestellt und später von der BH nachgenehmigt wurden) und (2) der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“

Beide Maßnahmen stehen in keinem sachlich zwingenden Zusammenhang mit dem beantragten Neubau mit Tiefgarage, sondern könnten – und sollten – unabhängig davon umgesetzt werden.

Im Fall der LEDs verschweigt derselbe Amtssachverständige außerdem, dass der erhöhte Lichteintrag der großen seeseitigen Fassade des Neubaus auch bei "insektenfreundlichen LEDs" eine Verschlechterung für das Naturschutzgebiet bedeutet.


Ansonsten sieht der Naturschutz den Bauantrag durchwegs kritisch

"Aus Sicht der Naturschutzanwaltschaft sind […] die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nicht gegeben." (Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2015, S. 6)

"Die praktisch nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen in der Bauphase betreffen vor allem Durchzügler bzw Überwinterer aus der Vogelwelt […], wobei störungsempfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden." (Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz der BH Bregenz vom 09.04.2015, S. 6)

"Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wird in der Hinsicht betroffen, dass sich vor allem durch das neue Gebäude […] eine massive Vergrößerung und Veränderung ergibt, die sowohl vom Ufer bzw See als auch vom Land gesehen auffällig sein wird, verstärkt durch den teilweisen Verlust des derzeitigen Baumbestandes auf dem Bauareal." (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 6)

"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen."  (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 8)

Für WEN arbeitet die BH-Bregenz, wenn sie aus dieser Sachlage einen positiven Bescheid zusammenschustert?

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