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Dienstag, 2. August 2016

Deals wie am Balkan


Statt sich an die respektiven Auflagen von Gesetzen und Behörden zu halten, spielt Salzmann seine "Asse" aus: Baden, Parken, "Ufersanierung". Und die Behörden spielen mit.

Ist das Land tatsächlich so leicht erpressbar?

Gute Deals für Salzmann


1996: Hafenerweiterung gegen Baden
Im positiven Bescheid für eine massive Hafenerweiterung 1996 wird aufgelegt, dass der Aushub für Aufschüttung östlich und westlich des Hafens verwendet wird, um den Badestrand zukünftig auf die Westseite der Anlagen zu verlagern.
Ein hervorragender Deal für Salzmann: Keine andere Entsorgung des Aushubs wäre günstiger - im Gegenteil; die damit durchgeführte "Ufersanierung" wird der Gemeinde Höchst sogar in Rechnung gestellt.
Und der neue Badestrand liegt zu 50% auf fremden Grundstücken (Bund, Land, Gemeinde Höchst, andere Privatbesitzer).  (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)

1997: Dauercampen gegen Parkgebühren
Die BH-Bregenz weist die Salzmann GmbH. an, auf den Parkplätzen Gebühren zu erheben. Als "Gegenleistung" dafür müssen die Dauercampingflächen künftig im Winter nicht mehr geräumt werden.
Wieder ein super Deal für Salzmann: Er kann von Fremdnutzern Gebühren erheben, seiner eigenen Klientel erstattet er die Kosten zurück, und das Dauercampen am Rohrspitz ist jetzt ganzjährig möglich - mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Wenige Jahre später verwendet Salzmann die oben gemachten Zugeständnisse wieder gegen die Behörden, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.

2003: Baden gegen Hafenerweiterung
Um eine Hafenerweiterung durchzusetzen, führt der Bauwerber die Unkosten ins Feld, die ihm angeblich durch fremde Badegäste und Naturbeobachter entstehen. 
Zur Erinnerung: 50% des neuen Badestrandes gehören ihm gar nicht!
Völlig unsinnig ist außerdem die Einrechnung der Kosten für die Erhaltung der Hafenanlagen.

2003: Parkplatz gegen Hafenerweiterung
Im Zuge einer weiteren Verhandlung über dieselbe Hafenerweiterung verkündet Günther Salzmann: 
„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." 


Stichwort "Ufersanierung"

Und nachdem das mit der günstigen Aushub-Entsorgung 1996 so gut funktioniert hat, versucht man auch hier noch eins draufzusetzen:


2008: Ufersanierung gegen Baugenehmigung
Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Rahmen der Verhandlungen zu einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 
In einer internen Mail der BH-Bregenz vom 17.06.2008 heißt es dazu: 
"Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. 

"Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll."


Diese Frage stellt sich der Bauwerber nicht, und fährt in derselben Logik fort: 


2014: Aushub-Inseln gegen mehr Campingplätze
Der Architekt des Bauwerbers schlägt im Bauansuchen von 2014 vor, den Tiefgaragenaushub für die Aufschüttung von Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne zu verwenden. 
Für diesen vermeintlichen Dienst an der Öffentlichkeit verlangt der Bauwerber die Genehmigung weiterer 30 Campingplätze.

Die BH-Bregenz spielt mit 


Die BH-Bregenz führt das Spiel mit den Deals fort, indem sie Besucherlenkung (Baden, Parken) und die Nutzung der Sanitäranlagen als "öffentliche Interessen" zugunsten eines Neubaus im Bescheid anführt.

Sie impliziert damit die Bedingtheit des einen durch das andere. 

Das ist sachlich und rechtlich falsch.


Insbesondere die Besucherlenkung Parken geht außerdem deshalb ins Leere, weil die zur Rechtfertigung der Ausdehnung des Restaurantbetriebs als Kompensation erbrachte Reduktion der Parkplätze zulasten der Öffentlichkeit gehen wird: Interessanterweise entspricht die Reduktion genau dem Viertel, von dem Salzmann 2003 behauptet, es mache die Fremdnutzung aus.
http://unser-rohrspitz.blogspot.co.at/2016/07/wir-werden-scheibchenweise-entfernt.html


Man hat regelrecht den Eindruck, die BH-Bregenz handle im Interesse des Bauwerbers, statt öffentliches Interesse zu vertreten. Jedenfalls wurden zahllose Gelegenheiten versäumt, geltendes Recht durchzusetzen, oder wenigstens die öffentliche Nutzung des Areals im Zuge zahlloser Zugeständnisse einmal vertraglich abzusichern.

Wieso bleibt so eine Regelung aus?
Natürlich sähe es seltsam aus, wenn die BH-Bregenz anfinge, Forderungen für ihre Genehmigungen zu stellen; immerhin setzt sie ja - theoretisch – Recht um. Aber selbst wenn man auf dem Pfad der Tugend und Rechsstaatlichkeit wandelt, hätte es in der Vergangenheit bereits mehrere Gelegenheiten gegeben, Bedingungen zu stellen:

Verpachtung öffentlicher Flächen für lau?

Seit den 1980ern reicht die Hafenanlage östlich maximal an die Grenzen der Salzmann-Gründe. Für die Erschließung wurde eine Straße auf einem Landesgrundstück errichtet. 
Es besteht ein Pachtvertrag. 
Ob und, wenn ja, wieviel der Pächter für die Nutzung zahlt, ist nicht bekannt. 
Wieso nicht spätestens in diesem Zusammenhang auch Forderungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Anlagen gestellt wurden, bleibt im Dunkeln. 

Zwischen 2006 und 2009 wurde der Hafen gen Norden in öffentliches Gewässer ausgebaut. 
Es besteht ein Pachtvertrag. Dieselben Fragen wie oben sind auch in diesem Falle offen. 

Der Campingplatz hat sich mittlerweile auf Grund des öffentliches Gewässers (Wassergraben) ausgedehnt. Ein Rückbau wurde nicht gefordert. Ob eine Pacht vereinbart wurde, ist uns aktuell nicht bekannt. 

Als Gesamteindruck bleibt das Bild eines Privatunternehmers der sich mit unredlichen Mitteln enorme Privillegien verschafft hat, und das Bild von Behörden, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, öffentliches Gut und die Allgemeinheit auch nur ansatzweise angemessen gegen diese Partikularinteressen zu verteidigen.

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Plattform "Unser Rohrspitz": Was wir wollen

Dass die Salzmann GmbH. endlich von ihren Ausbauwünschen ablässt und sich statt Anwälten und Architekten zur Abwechslung mal einen Unternehmensberater leistet, der ihr hilft, ihren Betrieb umzustrukturieren. 

Denn diese Anlage braucht keine Vergrößerung, um gewinnbringend betrieben werden zu können. 

Was es braucht sind Konzepte abseits der konventionellen Nutzung für den Event- und Massentourismus.
Was es braucht ist ein Unternehmen, das mit der Natur arbeitet, statt gegen sie.

Von den Behörden fordern wir, dass die Deals am Rohrspitz endlich ein Ende haben. 

1. Schluss mit den Deals!

- Wahrung der Naturschutzinteressen und der respektiven Gesetze im Sinne der Öffentlichkeit
Keine Klientelpolitik, gleiches Recht für alle
Keine Nachbewilligungen von illegalen Maßnahmen, stattdessen strikte Umsetzung von Wiederherstellungsverfahren, auch bei nachgereichtem Antrag (kumulative Wirkung von Bewilligungen, Verschlechterungsverbot)
- Sicherung der öffentlichen Nutzung des Badeareals zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen im Sinne der Besucherlenkung und zur Absicherung gegen weitere Forderungen der Salzmann GmbH.


Am Rohrspitz wünschen wir uns: 

2. Gebäude
- Abriss beider Altbauten, Entfernung sämtlicher "Provisorien" (Container u.ä.)
- Das 2014 beantragte Multifunktionsgebäude (ohne Tiefgarage) ersetzt den gesamten baulichen Bestand, unter Einhaltung sämtlicher Auflagen

3. Verkehr 
- Statt einer Tiefgarage braucht es ein Verkehrskonzept, das den motorisierten Verkehr am Rohrspitz eindämmt.
mögliche Varianten sind: Maut, Shuttle-Dienste, Fahrradverleih, bei Beibehaltung des motorisierten Individualverkehrs mit baulichen Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h
- Reduktionen an Parkflächen werden der Natur zurückgegeben
10km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote in der 1km breiten Uferzone des Naturschutzgebietes

4. Gastronomie
- Konzession für 229 "Verabreichungsplätze" gem. Antrag für den Neubau (aktuell 561)
- regionale und saisonale Küche

5. Hafen
Keine weitere Ausdehnung der Hafenanlagen; sämtliche Sicherungsmaßnahmen - nach gründlicher Planung - auf Bestand (Rückbau)
- Keine weiteren Bootsplätze (aktuell 188), am besten sogar weniger
Weniger Motorboote (aktuell 121)
- Keine Steigerung des Ausländeranteils bei Bootsplätzen (aktuell 30%)
- Keine weitere Vergrößerung von Bootsplätzen

6. Camping
- Keine weitere Ausdehnung der Campinganlagen; notwendige Schaffung von Rettungsgassen u.ä. auf Bestand
- Keine weitere Genehmigung von Campingplätzen (aktuell 171), am besten sogar weniger
Weniger Dauercamping (aktuell 133), Räumung der Anlagen über den Winter
- Keine Vergrößerung von Campingplätzen

7. Betriebskultur
- Keine verlängerten Sperrstunden (aktuell bis 3h nachts!)
- Keine verstärkte Musik
- aktive Bewusstseinsbildung der Gäste hinsichtlich Naturschutz, Achtsamkeit, Rücksichtnahme
- Nachhaltige und ökonomische Planung statt Schnellschüssen und Provisorien
- Bestandssicherung durch nachhaltiges Wirtschaften, statt Expansion in Salamitaktik




Montag, 25. Juli 2016

Betreff: Das ewige Lied vom „öffentlichen Interesse“

Die Rechtsfloskel der „erheblichen Verbesserung“ für die Natur erschöpft sich in der Umrüstung auf „insektenfreundliche LEDs“, wobei verschwiegen wird, dass dafür kein Neubau vonnöten wäre, während gleichwohl der Lichteintrag durch die großen Fenster des Neubaus eine Verschlechterung für den Naturschutz darstellen würde.
Auch das Argument für die Verbesserung des Landschaftsbildes bleibt allein auf weiter Flur, und erklärungsbedürftig: Denn auch die Entfernung (ehemals illegal aufgestellter) Stahlblechtcontainer ist nicht wirklich von einem Neubau abhängig.

Reichen diese Argumente tatsächlich aus, um eine Betriebserweiterung in einem ohnehin schon überlasteten Natura 2000 Gebiet zu genehmigen?

Das fragte sich wohl auch die BH-Bregenz und griff auf einen altbewährten Trick zurück: 
Das öffentlichen Interesse; und da trifft man auf alte Bekannte: Besucherlenkung und die Nutzung der Sanitäranlagen. 
Diese und ähnliche Interessen wurden nämlich schon öfter in Verhandlungen zwischen Bauwerber Salzmann und den Behörden bemüht. 


Doch keine dieser Maßnahmen bedarf eines Ausbaus.
Die Parkflächen werden seit Jahren vom Bauwerber gepachtet und gegen Gebühr bewirtschaftet. 
Der aktuelle Badestrand zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen ist das Ergebnis der großen Hafenerweiterungen der 1990er Jahre, in denen die Besucherlenkung Teil der Auflagen war. 
Und auch Sanitäranlagen gehören natürlich zum Bestand. 

Wieso also werden diese öffentliche Interessen als Argumente für einen Ausbau angeführt? 
Bei der Gesamtschau der „Argumentation“ entsteht der Eindruck eines Deals. 
Folgt die BH-Bregenz etwa der Logik des Bauwerbers,  der seine Dienste am öffentlichen Interesse regelmäßig gegen weitere Genehmigungen aufwiegt? 

Und wieso war es in Jahrzehnten der Sondergenehmigungen nie möglich, diese öffentlichen Interessen durch schriftliche Vereinbarungen und Verträge dauerhaft zu sichern, statt sie jedes Mal wieder ins Treffen zu führen, um der Salamitaktik der Salzmann GmbH. - zum Schaden des öffentlichen Interesses Naturschutz – Vorschub zu leisten?

Wie kann dieser Teufelskreis endlich durchbrochen werden?

Wir haben den Veranwortlichen eine Anfrage geschickt (u.a. Vorarlberger Landesrat Rüdisser, Landesrat Rauch, Bezirkshauptmann Elmar Zech)

Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Mittwoch, 20. Juli 2016

Salzmann stellt dem Land die Badegäste am Rohrspitz in Rechnung

Wiederholte Male führt die Salzmann GmbH. die Aufwände für Fremdnutzung durch Badegäste und Naturbeobachter an, um vom Land Regress oder Kompensation zu fordern.

So auch im Fall eines von vielen Anträgen auf Hafenerweiterungen aus dem Jahr 2002/2003:




(Auszug aus BHBR-I-7100.00-2003/009)

Dienstag, 19. Juli 2016

Anfragen an die Behörden

Weil die Behörden bei der Salzmann Yachting GmbH im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz seit Jahrzehnten eine Schlamperei nach der anderen betreiben, haken wir jetzt nach:

Am Hafen wurde im Frühjahr/Sommer 2016 schon wieder ausgebaut. Wir wüssten gerne, ob die Behörden davon überhaupt wissen und – falls ja – die nötigen Verfahren durchgeführt haben:

Duchs Fahrverbot im Fußacher Naturschutzegebiet fahren bereits jetzt LKWs zum Salzmann Betrieb. Wir wollen wissen, ob es dafür eine Genehmigung gibt, und – falls ja – ob die nötigen Verfahren durchgeführt wurden: 
LKWs im Fahrverbot NSG Rheindelta


Außerdem fragen wir uns, auf welcher rechtlichen Grundlage die Fläche Camping bereits 2012 vergrößert wurde:
FS Camping